Viele Jahre hat man Immobilienverkäufern suggeriert, die Arbeit erfolgreicher Makler sei für sie kostenlos. Aber: niemand kann kostenlos arbeiten. Dennoch gehen überhöhte Maklergebühren, die ein Käufer zu tragen hat, immer zu Lasten des Kaufpreises.
Mit dem Gesetz über die „Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ muss ab dem 23.12.2020 der Verkäufer mindestens 50% der Maklerkosten zahlen. Damit entsteht ein völlig neuer Wettbewerb.
Wir möchten mit unserem Angebot den preisbewussten Immobilienverkäufer, der professionelle Unterstützung zu schätzen weiß, von unserem Service überzeugen.